Hotelkosten bei Flugannullierung: Deine Rechte als Fluggast und Tipps zur Entschädigungsforderung

Hotelkosten bei Flugannullierung

Laura Glaser Autor Reisefroh 256x256

Flugannullierungen sind für jeden Reisenden eine unangenehme Erfahrung. Neben den Unannehmlichkeiten am Flughafen und den möglichen Umständen der Reiseplanänderungen können zusätzliche Kosten für Unterkunft entstehen, wenn Du aufgrund einer Flugannullierung gestrandet bist. Glücklicherweise haben Fluggäste gemäß der EU-Verordnung 261/2004 bestimmte Rechte, die Dir helfen können, die finanziellen Belastungen zu mildern und möglicherweise eine Entschädigung zu erhalten.

Hotelkosten nach einer Flugannullierung: Was kannst Du tun?

Informiere Dich über Deine Rechte: Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben Fluggäste bei Annullierungen Anspruch auf Betreuungsleistungen, die Unterkunft, Verpflegung und die Möglichkeit zur Kommunikation umfassen. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Dir diese Dienstleistungen anzubieten.

Buche Dein eigenes Hotel: In einigen Fällen kann es schneller und bequemer sein, Dein eigenes Hotelzimmer zu buchen, insbesondere wenn die Fluggesellschaft keine sofortige Unterstützung bietet. Stelle sicher, dass Du alle Belege aufbewahrst, um sie später für eine mögliche Entschädigung geltend zu machen.

Kontaktiere die Fluggesellschaft: Informiere die Fluggesellschaft über Deine Situation und frage nach Unterstützung bei der Hotelbuchung. Notiere Dir den Namen des Mitarbeiters, mit dem Du sprichst, und mache Dir Notizen über das Gespräch.

Bewahre alle Belege auf: Solltest Du Dein eigenes Hotelzimmer buchen, bewahre alle Quittungen und Belege auf. Diese werden benötigt, um später eine Entschädigung geltend zu machen.

Deine Rechte gemäß EU-Verordnung 261/2004

Anspruch auf Betreuungsleistungen: Bei Flugannullierungen haben Passagiere das Recht auf Betreuungsleistungen. Dazu gehören Unterkunft, Verpflegung und die Möglichkeit zur Kommunikation. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Dir diese Leistungen kostenlos anzubieten.

Recht auf Rückerstattung oder alternative Beförderung: Du hast das Recht, zwischen einer Rückerstattung des Ticketpreises und einer alternativen Beförderung zu wählen, falls Dein Flug annulliert wird. Die alternative Beförderung sollte unter vergleichbaren Bedingungen und so bald wie möglich erfolgen.

Mögliche Entschädigungszahlungen: In einigen Fällen haben Passagiere auch Anspruch auf Entschädigungszahlungen für Flugannullierungen. Dies gilt, wenn die Fluggesellschaft die Annullierung nicht rechtzeitig angekündigt hat oder wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.

Wie forderst Du eine Entschädigung?

Prüfe die Anspruchsberechtigung: Überprüfe, ob Du gemäß den Bestimmungen der EU-Verordnung 261/2004 anspruchsberechtigt bist. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Dauer der Verspätung und die Entfernung des Flugs.

Sammlung von Beweisen: Sichere alle relevanten Dokumente, wie Bordkarten, Buchungsbestätigungen, Belege für zusätzliche Kosten und Mitteilungen der Fluggesellschaft.

Kontaktiere die Fluggesellschaft: Sende eine schriftliche Beschwerde an die Fluggesellschaft und lege alle notwendigen Unterlagen bei. Gebe dabei deutlich an, dass Du eine Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004 forderst.

Beantrage rechtliche Hilfe: Wenn die Fluggesellschaft nicht angemessen reagiert oder Deine Ansprüche ablehnt, kannst Du rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Verschiedene Dienstleister können Dich bei der Durchsetzung Deiner Rechte unterstützen, beispielsweise Anwälte oder spezialisierte Entschädigungsunternehmen wie AirHelp, kann Dir bei Deinen Rechten helfen, wenn Dein Flug annulliert wird und Hotelkosten entstehen.

Insgesamt ist es wichtig, sich der Rechte als Fluggast bewusst zu sein und aktiv Schritte zu unternehmen, um angemessene Betreuungsleistungen zu erhalten und gegebenenfalls eine Entschädigung zu fordern. Die EU-Verordnung 261/2004 bietet klare Richtlinien, die den Fluggästen helfen sollen, die negativen Auswirkungen von Flugannullierungen zu mildern und eine faire Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten zu erhalten.




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